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BLV: Chlorothalonil: Rechtssicherheit beim Höchstwert für Trinkwasser

Die Rechtssicherheit bezüglich des Höchstwerts für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser ist wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen das BLV ab. Damit haben die Trinkwasserversorger die klare Vorgabe, dass Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten dürfen. Das BLV hat die Weisung an die Kantone entsprechend aktualisiert.